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Foto: Zwei Frauen schauen sich zusammen Dokumente an

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Vorsorgeverfügung: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung & Betreuungsverfügung

Vorsorgevollmacht

Es gibt viele Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht – viel zu viele!


Lassen Sie sich nicht verrückt machen.


Aus unserer langjährigen Praxis in der Beratung von Menschen, die eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung verfassen wollten, habe wir einige immer wiederkehrende Fragen notiert und versuchen hier darauf eine Antwort zu geben.


Vielleicht sind diese Fragen auch Ihre Fragen und Sie finden hier eine Antwort. Falls Sie aber weitere Fragen haben, wir beraten Sie gerne!

Muss ich eine Vorsorgevollmacht haben?

Jein! Ja, wenn ich will, dass meine Angelegenheiten von einer Person meines Vertrauens geregelt werden, wenn ich es selbst nicht mehr kann und nicht will, dass das Amtsgericht eine Person bestimmt.


Nein, es gibt keine Gesetze die mir das vorschreiben.

Muss die Vorsorgevollmacht vom Notar aufgesetzt werden?

Nein, dass muss sie grundsätzlich nicht. Es sei denn, Sie wollen in der Vorsorgevollmacht bestimmen, dass Ihr Bevollmächtigter auch über Ihr Eigentum an Immobilien und Grundstücken verfügen kann. Dann ist eine notariell abgefasste Vollmacht vorgeschrieben.

Habe ich nichts mehr zu bestimmen, wenn ich eine solche Vollmacht aufgesetzt habe?

Nein, das müssen Sie nicht befürchten.

Wo finde ich ein Formular?

Wir empfehlen Ihnen das Formular, dass das Bundesjustizministerium herausgegeben hat. Sie können es hier herunterladen und ausdrucken oder am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken. Klicken Sie dazu bitte HIER!
 

Nähere Informationen finden Sie hier (in der Broschüre „Betreuungsrecht“).


Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wer im Falle eines Falles Ihr rechtlicher (gesetzlicher) Betreuer werden soll. Das Amtsgericht ist verpflichtet sich an diesen Willen zu halten.

 

Mit der Betreuungsverfügung können Sie auf die Gestaltung der Betreuung Einfluss nehmen und entsprechende Anweisungen geben. Sofern dies für den ausgewählten Betreuer zumutbar ist, ist der Betreuer daran gebunden.

 

Hier finden Sie das Formular für die Betreuungsverfügung des Bundesjustizministeriums.


Patientenverfügung

Hier finden Sie die Broschüre zum Thema Patientenverfügung der Deutschen Bischofskonferenz. In der Broschüre finden Sie weitere Informationen und Links zur „Christlichen Patientenverfügung“ bzw. zur Arbeitshilfe des Bundesjustizministeriums.

 

Wir unterstützen Sie gerne beim Erstellen Ihrer eigenen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Sprechen Sie uns an! 


Ansprechpartnerin:

 

Frau Marita Hill

(Geschäftsführerin)

Pastoratstraße 20

58706 Menden

Telefon (02373) 928719

E-Mail