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Kontrast
 
Foto: Papierfiguren stehen auf gezeichneten Häusern. Manche Figuren stehen zusammen in einem Haus und manche alleine.

SKFM Menden e.V.

Der Mensch am Rand ist unsere Mitte

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Ambulant Betreutes Wohnen

Über das Ambulant Betreute Wohnen 

Das Ambulant Betreute Wohnen (ABW) des SKFM Menden e. V. ist ein Angebot für volljährige Menschen mit psychischen Erkrankungen und Wohnsitz in Menden. Voraussetzung ist, dass eine psychische Erkrankung mit fachärztlich festgestellter Diagnose vorliegt. Die Bereitschaft der Interessentin bzw. des Interessenten zur Zusammenarbeit mit der Betreuungsperson ist eine weitere grundlegende Voraussetzung.


Das ABW richtet sich an Menschen mit eigener Wohnung und bietet Beratung, Begleitung und Unterstützung. Ziel ist es, den Menschen ein eigenständiges Leben in ihrer eigenen Wohnung zu ermöglichen, sie zur selbständigen Alltagsbewältigung zu befähigen, die psychische Situation zu stabilisieren und einer Verschlechterung entgegenzuwirken.


Für Interessenten, bei denen eine Suchterkrankung im Vordergrund steht, sind andere Dienste mit entsprechend qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Region vertreten.

 

Die Inhalte der Unterstützung werden in einem Teilhabeplan gemeinsam von der betreffenden Person mit Mitarbeitern des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) erarbeitet. Diese orientieren sich am Bedarf der zu betreuenden Personen.


Rechtsgrundlage und Strukturen
Das Ambulant Betreute Wohnen (ABW) ist ein Mittel der Eingliederungshilfe gem. §§ 78 und 113 Abs. 2 Nr. 2  SGB IX.


In der Regel kommt der LWL als zuständiger Träger der Eingliederungshilfe für die Kosten des ABW auf. Nach Klärung der Kostenfrage und des Betreuungsumfangs durch den Landschaftsverband wird zu Beginn des ABW zwischen der betreuten Person und dem SKFM ein Betreuungsvertrag geschlossen, in dem Rechte und Pflichten, sowie Ansprüche und ggf. besondere Absprachen festgelegt werden. 


Büro und Verwaltung des SKFM Menden befinden sich in der Pastoratstraße 20 in Menden. In der Kaltenbachstraße 5 in Lendringsen befindet sich ein weiteres Büro sowie eine Wohngemeinschaft von psychisch kranken Menschen. 

Unsere Betreuung

In der ambulanten Betreuung von Menschen mit psychischen Erkrankungen hat sich das System der Bezugsbetreuung bewährt; jeweils eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter ist zuständig für eine Betreuung, sodass sich eine tragfähige Arbeitsbeziehung entwickeln kann.

 

Für Abwesenheitszeiten ist stets eine qualifizierte Vertretung sichergestellt.  So kann auch während Abwesenheitszeiten der Bezugsbetreuung, z. B. im Urlaub, eine kontinuierliche Betreuung erfolgen.

 

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Die Arbeit mit den betreuten Personen ist vertraulich.

 

Das ABW unterstützt Sie in Ihrem gewohnten Wohnumfeld. Sie vereinbaren mit der zuständigen Fachkraft, wie und wo die Treffen angelegt werden. In den meisten Fällen sind das ein oder zwei Termine in der Woche. Die Hilfen können vielfältig ausgestaltet sein.

 

Wichtige Elemente des ambulanten Betreuungsangebotes sind neben formalen und administrativen Hilfen (Wohnungsangelegenheiten, Behördenangelegenheiten, Sicherstellung der materiellen Existenzgrundlage) lebenspraktische Hilfestellungen (Unterstützung bei Finanzen, bei der Organisation des Haushalts, bei der Organisation des Einkaufs, der Planung des Haushaltsbudgets, bei der Ernährung,  der Freizeitgestaltung und Tagesstrukturierung, bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel / Mobilitätstraining,  bei der Organisation und Wahrnehmung von Facharztkontakten, der Umsetzung ärztlich- / psychiatrischer Verordnungen, der Stärkung der Krankheitseinsicht und Förderung der Compliance, bei der Aufnahme und Gestaltung von sozialen Beziehungen. Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung eines Krisenplans.

 

Die Arbeit des ABW beinhaltet auch die Kooperation mit anderen Diensten und Stellen (Pflegediensten, Psychiatrien, Ambulanzen, Ärzten/Fachärzten, Hauswirtschaftlichen Dienstleistern etc.). Zudem unterstützen wir maßgeblich bei der Überprüfung und Fortschreibung des Teilhabeplans.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu den üblichen Geschäftszeiten über Telefon, Mobiltelefon, Email oder persönlich in einem unserer Büros erreichbar.

 

Teilhabeplanverfahren zur Feststellung des Bedarfs
Die Eingliederungshilfe wird (ggf. mit Unterstützung durch den SKFM als Fachdienst) beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster beantragt. In einem Teilhabeplanverfahren wird der Bedarf von den LWL-Teilhabeplanern mit den Antragstellern unter Einbeziehung fachärztlicher Diagnosen ermittelt und Zielformulierungen erarbeitet.


Die inhaltliche und zeitliche Festlegung des Hilfeumfangs erfolgt im Teilhabeplan; der zeitliche Rahmen wird durch eine am erforderlichen Aufwand orientierte Anzahl von Fachleistungsstunden pro Woche festgelegt.


Der LWL bewilligt die Hilfe in der Regel für die Dauer von 24 Monaten, wobei eine Verlängerung bei Bedarf möglich ist. Für eine Verlängerung der Maßnahme ist ein entsprechendes Fortschreibungsverfahren erforderlich. Dieses erstellt der SKFM als zuständiger Fachdienst gemeinsam mit der betreuten Person.


Die Betreuung orientiert sich stets am Bedarf der zu betreuenden Person. Ändert sich der Bedarf hinsichtlich Inhalt und / oder Umfang, so kann während der laufenden Betreuung ein Änderungsantrag gestellt werden. Auch dabei unterstützt der SKFM.

Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Der SKFM Menden setzt im Bereich ABW ausschließlich qualifizierte Fachkräfte aus den Bereichen Sozialarbeit / Sozialpädagogik und Pädagogik mit mehrjähriger, vielfach langjähriger Berufserfahrung ein. Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen regelmäßig Fortbildungen und Gelegenheit zu Supervision und qualifizierten Fallbesprechung zur Verfügung.


Als Leistungserbringer der Eingliederungshilfe beteiligt sich der SKFM Menden e. V. an fachspezifischen Arbeitsgemeinschaften und ist Mitglied im Gemeindepsychiatrischen Verbund im Märkischen Kreis.

Unser Gewaltschutzkonzept

Der SKFM hat auf Grundlage des § 37a SGB IX ein Gewaltschutzkonzept entwickelt, das Sie hier finden: Gewaltschutzkonzept.

Kontakt ABW

Allgemein –

 

Wilhelm Halekotte
(Leitung ABW)
Telefon (02373) 928711
E-Mail