Gesetzliche Betreuung
Über die gesetzliche Betreuung
Für Menschen, die aufgrund einer Krankheit, Behinderung oder psychischen Einschränkung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, kann durch das Amtsgericht ein rechtlicher (gesetzlicher) Betreuer bestellt werden. Die Betreuung wird vom Amtsgericht angeordnet und umfasst nur die Bereiche, in denen Hilfe wirklich notwendig ist.
Die genauen Voraussetzungen, sowie die Rechte und Pflichten eines so genannten Betreuers regelt das Betreuungsgesetz (BtG). Das Betreuungsgesetz ist Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und ist am 1. Januar 1992 in Kraft getreten.
Es gibt eine Fülle von Informationen über das BtG, vor allem im Internet. Einen genauen und zuverlässigen Überblick erhalten Sie am besten über das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Betreuungsrecht.html). Hier können Sie entsprechende Informationsbroschüren als pdf-Datei ansehen und herunterladen. Darüber hinaus erhalten Sie zusätzliche Informationen über das Justizportal NRW (https://www.justiz.nrw.de/BS/lebenslagen/familie/Betreuungsverfahren).
Unterstützung des SKFM Menden e.V.
Wir begleiten Betroffene, Angehörige und ehrenamtliche Betreuer und unterstützen diese im Umgang mit Gericht und Behörden und stehen Ihnen als Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema gesetzliche Betreuung zur Seite. Für Beratung und weitere Informationen nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Wir bieten zudem einen Ausbildungskurs für ehrenamtliche Betreuer an. Konkrete Informationen zu unserem Kursangebot finden sie hier.
Weitere Arbeitshilfen und Informationen zur ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuung finden Sie hier!
Hier geht es zu den Informationen zur Betreuungsverfügung.
Ansprechpartnerin:
weitere Ansprechpartner
Herr Wilhelm Halekotte
(02373) 928711
Frau Irene Kwiotek
(02373) 928712
Frau Martina Hamer
(02373) 928715
Herr Ulrich Wiese
(02373) 928717