SKFM – Mitten in Menden

Gesetzliche Betreuungen

Erwachsenen Menschen, die aufgrund einer geistigen, seelischen oder psychischen Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können, kann durch das Amtsgericht ein rechtlicher (gesetzlicher) Betreuer bestellt werden.

Die genauen Voraussetzungen, sowie die Rechte und Pflichten eines so genannten Betreuers regelt das Betreuungsgesetz (BtG).

Das Betreuungsgesetz ist Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und ist am 1. Januar1992 in Kraft getreten. Vorläufer des Betreuungsrechtes war das so genannte Vormundschaftsrecht, das, soweit es Erwachsene betrifft, durch das BtG abglöst wurde.

Es gibt eine Fülle von Informationen über das BtG, vor allem im Internet. Einen genauen und zuverlässigen Überblick erhalten Sie am besten in einer Broschüre des Bundesjustizministeriums. Diese Broschüre können Sie als pdf-Datei ansehen und, wenn Sie wollen, herunterladen.

Für weitergehende Informationen insbesondere auch für ehrenamtliche rechtliche (gesetzliche) Betreuer empfehlen wir das „Betreuungsrechtlexikon“ der Zeitschrift BtPRAX.

BtPRAX-Logo Weitere Arbeitshilfen und Informationen zur gesetzlichen Betreuung finden Sie
hier !

 

 

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