SKFM – Mitten in Menden

Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht
Es gibt viele Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht – viel zuviele!
Lassen Sie sich nicht verrückt machen.
Aus unserer langjährigen Praxis in der Beratung von Menschen, die eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung verfassen wollten, habe wir einige immer wiederkehrende Fragen notiert und versuchen hier darauf eine Antwort zu geben.
Vielleicht sind diese Fragen auch Ihre Fragen und Sie fiden hier eine Antwort. Falls Sie aber weitere Fragen haben, wir beraten Sie gerne.

Muss ich eine Vorsorgevollmacht haben?
Jein! Ja, wenn ich will, dass meine Angelegenheiten von einer Person meines Vertrauens geregelt werden, wenn ich es selbst nicht mehr kann und nicht will, dass das Amtsgericht eine Person bestimmt.
Nein, es gibt keine Gesetze die mir das vorschreiben.

Muss die Vorsorgevollmacht vom Notar aufgesetzt werden?
Nein, dass muss Sie grundsätzlich nicht. Es sei denn, Sie wollen in der Vorsorgevollmacht bestimmen, dass Ihr Bevollmächtigter auch über Ihr Eigentum an Immobilien und Grundstücken verfügen kann. Dann ist eine notariell abgefasste Vollmacht vorgeschrieben.

Habe ich nichts mehr zu bestimmen, wenn ich eine solche Vollmacht aufgesetzt habe?
Nein, dass müssen Sie nicht befürchten.

Wo finde ich ein Formular?
Wir empfehlen Ihnen das Formular, dass das Bundesjustizministerium herausgegeben hat. Sie können es hier herunterladen und ausdrucken oder am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken. Klicken Sie dazu bitte HIER!

Nähere Informationen finden Sie in der Broschüre „Betreuungsrecht“. Diese können Sie bestellen oder aus dem Internet herunterladen.

Betreuungsrecht

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