SKFM – Mitten in Menden

Betreuungsverfügung

Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung bestimme ich, wer im Falle eines Falles mein rechtlicher (gesetzlicher) Betreuer werden soll. Das Amtsgericht ist verpflichtet sich an diesen meinen Willen zu halten, falls nicht Gründe dagegen sprechen, die mir selbst schaden könnten.
Mit der Betreuungsverfügung kann ich auch Einfluss nehmen auf die Gestaltung der Betreuung und entsprechende Anweisungen geben. Sofern es für ihn zumutbar ist, ist der Betreuer daran gebunden.
Das Bundesjustizministerium hat ein Formular für die Betreuungsverfügung herausgegeben.
Bitte klicken Sie dazu  HIER!
Sie können das Formular ausdrucken und ausfüllen oder auch am Bildschirm ausfüllen und danach ausdrucken.

Gerne stehen wir Ihnen beim abfassen Ihrer eigenen Betreuungsverfügung mit unserem Rat zur Seite.
Telefon: 928719 (Frau Hill)

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