SKFM – Mitten in Menden

Eltern-Kind Kur

Kurberatung

Erschöpfung, Krankheit, Gesundheitsprobleme, Stress in Familie und Beruf. Und manchmal ist alles zu viel. Ist eine Kur das Richtige für mich? Wie stelle ich den Antrag? Welche Klinik kommt in Frage? Wie kann ich die positiven Erfahrungen der Kur später im Alltag bewahren? Bei der Kurberatung des SKFM Menden e.V.in Zusammenarbeit mit der KAG Müttergenesung erfahren Sie alles rund um die medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter und erhalten Tipps für den Weg aus der Überforderungsfalle.

Medizinische Vorsorge oder Rehabilitation für Mütter und Väter
Mütter-/Väterkuren, Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren sind grundsätzlich stationäre Gesundheitsmaßnahmen. Sie können von der Mutter alleine oder von Müttern und Vätern gemeinsam mit den Kindern wahrgenommen werden. Sie sind nach § 24 (Vorsorge) oder § 41 (Rehabilitation) SGB V eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Antragstellung vorliegen?
Um einen Antrag stellen zu können, muss eine Vorsorge- und Rehabilitationsbedürftigkeit vorliegen: d.h. behandlungsbedürftige Gesundheitsstörungen, Beeinträchtigungen und Erkrankungen im somatischen und psychischen Bereich, die in Verbindung mit Belastungen aus der „mütterlichen Rolle“ entstanden sind.
Dies sind beispielsweise: Schlafstörungen, Überforderung, Erschöpfung, Kopfschmerzen, Rückenschmerzen…

Anspruch haben:
Versicherte, die leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Enkelkinder (bei überwiegender Erziehungsverantwortung der Großeltern) oder Kinder in „Patchworkfamilien“ aktuell erziehen und betreuen.

Unsere Mitarbeiterin Christine Grabowski-Döhne steht Ihnen für Fragen zur Verfügung.
mailto: c.grabowski@skfm-menden.de
Telefon: 02373 928734

 

Wie wird eine Vorsorge oder Rehabilitation für Mütter und Väter beantragt?
In der Beratungsstelle werden Sie über die Möglichkeiten, einen Antrag zu stellen informiert und unterstützt. Sie erhalten Informationen über die verschiedenen Maß-nahmenformen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation:

  • für Mutter-Kind-Kuren
  • Kuren für Mütter ohne ihre Kinder
  • für Vater-Kind-Kuren
  • Kuren für Väter ohne ihre KInder

sowie über eine medizinische Vorsorge oder Rehabilitation

  • für Kinder
  • für Kinder mit Elternteil als Begleitung

Die Entscheidung hängt vor allem von persönlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten ab.

Eine Mutter-/Vater-Kind-Kurmaßnahme ermöglicht mit verschiedenen Therapieangeboten auch die Stärkung der Mutter-/Vater-Kind-Bezeihung. Die gemeinsamen Aktivitäten er-öffnen Mutter bzw. Vater und Kind die Möglichkeit, ganz neue Seiten aneinander zu entdecken. Hat das Kind eine eigene Indikation, kann es ggf. auch eigene medizinische Anwendungen erhalten.

Eine reine Mütter- bzw. Väter-Kurmaßnahme bietet die Möglichkeit, sich ganz auf die eigene Gesundheit zu konzentrieren, Abstand vom Alltag zu gewinnen und neue Wege für sich zu finden. Die Beratungsstelle hilft bei der Klärung, der Versorgung der Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger zu Hause.

Zur Beantragung einer Kur sind zunächst verschiedene Unterlagen erforderlich. So benötigen Mutter oder Vater und Kinder jeweils ein vom Arzt ausgefülltes Attest, dass die Notwendigkeit einer Kur für die Krankenkasse deutlich macht. Darüber hinaus ist von der Mutter/dem Vater ein Selbstauskunftsbogen auszufüllen, der die gesundheitliche und familiäre Situation beschreibt und verdeutlicht. Für die Beratungsstelle ist darüber hinaus ein Anmeldebogen auszufüllen. Die notwendigen Vordrucke können tefefonisch angefordert werden ( 02373 / 928730 ).

Sind alle Unterlagen ausgefüllt, so erfolgt nach Terminabsprache ein Gespräch in der Beratungsstelle. Im Rahmen dieser Beratung wird ein individuell passendes Kurhaus ausgewählt und ein Kurplatz für Mutter / Vater und Kinder reserviert. Hierbei sind die in den Attesten angegebenen Diagnosen, das Alter der Kinder sowie die Krankenkasse zu berücksichtigen und ausschlaggebend für die Wahl einer Kureinrichtung. Danach erfolgt über die Beratungsstelle die Antragstellung bei der Krankenkasse.

Weitere Informationen unter:     http://www.kag-muettergenesung.de/ und http://www.muettergenesungswerk.de

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