SKFM – Mitten in Menden

Ambulant Betreutes Wohnen

Was ist Ambulant betreutes Wohnen?

Ambulant betreutes Wohnen bedeutet stundenweise Unterstützung und Hilfestellung durch Fachkräfte (ambulante Dienste) für ein selbstständiges Wohnen psychisch erkrankter Menschen. Art und Umfang der Betreuung sowie die Anzahl der Betreuungsstunden orientieren sich am persönlichen Bedarf des erkrankten Menschen.
Der SKFM Menden bietet psychisch kranken Menschen bspw. im Anschluß an stationäre Klinikaufenthalte oder nach Aufenthalten in Übergangseinrichtungen Ambulant betreutes Wohnen an.
Bei Bedarf wird die Rehabilitation eingeleitet und/oder unter Einbeziehung anderer Institutionen, z.B. Tagesklinik, Agentur für Arbeit, etc….fortgesetzt.
Ambulant betreutes Wohnen ermöglicht einen Schonraum, in dem Menschen mit einer psychischen Erkrankung in der Rehabilitationsphase mit fachlich qualifizierten Betreuungspersonen selbständige Lebensführung und Eigenverantwortung einüben können.
Auf der Grundlage der §§ 53, 54 SGB XII, in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Nr.6 SGB IX soll Ambulant betreutes Wohnen eine nachgehende Hilfe zur Absicherung ärztlicher Maßnahmen, Unterstützung bei der Eingliederung der psychisch Kranken und Behinderten in das Arbeitsleben sowie Förderung der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft bieten.

Ambulant betreutes Wohnen beim SKFM Menden wird in folgenden Wohnformen angeboten:

  • Wohngemeinschaft für psychisch Kranke in Menden-Lendringsen (5 Plätze, 1 Notaufnahme-Platz)
  • Einzelwohnung (vom Betreuten selbst angemietet)
  • Gemeinsame Wohnung mit Partner/in oder übergangsweises Wohnen in der Familie (bis max. 6 Monate)

Das Angebot der Wohngemeinschaft richtet sich an Menschen, die noch nicht zu einer selbständigen Lebensführung in einer eigenen Wohnung fähig sind und Rückhalt in der Gemeinschaft benötigen.
Die Wohngemeinschaft sollte Zwischenstation auf dem Weg in das betreute Einzelwohnen in der eigenen Wohnung sein und zur Selbständigkeit überleiten.

Personenkreis

Das Angebot des Ambulant betreuten Wohnens richtet sich an Patienten einer Psychiatrischen Klinik,
an Bewohner/-innen einer Übergangseinrichtung oder an Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung isoliert leben und/ oder mit einer eigenständigen Lebensführung überfordert sind und Unterstützung benötigen.

Antragstellung

Der Antrag auf Hilfe im Ambulant betreuten Wohnen kann bei sozialen Diensten und Einrichtungen, wie z.B. beim örtlichen Sozialamt oder Gesundheitsamt oder direkt beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) gestellt werden. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

Sozialhilfegrundantrag zur Klärung der finanziellen Verhältnisse
Erhebungsbogen zur Beurteilung des Hilfebedarfs (einschließlich der erforderlichen Anlagen)
Die Mitarbeiter/-innen informieren gerne über unser Betreuungsangebot, das Antragsverfahren und helfen bei der Antragstellung.
Nach Eingang der Antragsunterlagen wird durch den LWL das Hilfeplanverfahren eingeleitet.

Entscheidung über die Hilfe

In einem individuellen Hilfeplangespräch (Sitzung der Clearingstelle) wird über das Ambulant betreute Wohnen und den Umfang der Leistung entschieden.
An dem Hilfeplangespräch werden der/die Antragsteller/in und ggfls. der/die Betreuer/in beteiligt.
Nach dem Entscheid der Clearingstelle besteht für die Antragstellerin/den Antragsteller Sicherheit über die Leistung der Sozialhilfe.
Voraussetzung für die Aufnahme im Ambulant betreuten Wohnen ist, dass der Antragsteller sich – soweit es sein Krankheitsbild erfordert – in nervenärztlicher oder therapeutischer Behandlung befindet und ausreichend Motivation mitbringt, unter fachlicher Anleitung eine selbständige Lebensführung zu erarbeiten.

Inhaltliche Ziele

Neben den formalen und bürokratischen Hilfen (Wohnraumversorgung, Beistand bzgl. Behördenangelegen-heiten, Sicherstellung der materiellen Existenzgrundlage) sind die lebenspraktischen Hilfestellungen (Finanzen, Schuldenregulierung, Sicherstellen der medizinischen Behandlung, Haushaltsführung, Ernährung und Hygiene) sowie die Hilfen bei der Integration in das Arbeitsleben, der Freizeitgestaltung und der Tagesstrukturierung wichtige Elemente des ambulanten Betreuungsangebotes.
Die Betreuung umfasst Einzelgespräche zum Erkennen eigener Probleme, zum Einüben eines eigenverantwortlichen Umgangs mit Krisen und zur Entlastung in konkreten Krisen- und Konfliktsituationen.
Ambulant betreutes Wohnen schließt, soweit möglich und erwünscht, den Partner oder die Familie mit ein.
Die Grundlage des zeitlichen Umfanges der Betreuung sind die in der Clearingsitzung individuell festgelegten Fachleistungsstunden(FLS), die sich am jeweiligen persönlichen Hilfebedarf des Klienten/ der Klientin orientieren.

Finanzierung:

Die Finanzierung erfolgt beim Vorliegen der sozialrechtlichen Voraussetzungen über die Eingliederungshilfe gem. § 53 ff. SGB XII. Selbstzahler sind möglich.

Personal

Unser Team „Ambulant betreutes Wohnen“ besteht zur Zeit aus 3 Dipl.-Sozialarbeiter/innen mit langjähriger Berufserfahrung, insbesondere auch in diesem Arbeitsbereich, ergänzt durch qualifizierte Honorarmitarbeiter/innen.

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.