SKFM – Mitten in Menden

Pflegekinderdienst

Der Pflegekinderdienst ist eine Form der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, §§ 27 und 33. Das bedeutet, dass Kindern und Jugendlichen in anderen Familien „eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform geboten wird“, wenn ein Verbleib in ihrer Herkunftsfamilie aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich ist. Gründe hierfür können beispielsweise chronische Erziehungsunfähigkeit der leiblichen Eltern, bedingt durch Krankheit,  Überforderung oder wirtschaftliche Notlagen, Ausübung körperlicher oder sexueller Gewalt, sowie Verwahrlosung sein.

Vor diesem Hintergrund wird die zuständige Mitarbeiterin im Auftrag des örtlichen Jugendamtes sowohl Familien, die dauerhaft Kinder bei sich aufgenommen haben, als auch die Herkunftsfamilien dieser Kinder begleiten  und beraten.

Tätigkeiten im Pflegekinderdienst

»   Begleitung der Pflegeeltern bei der Erziehung des Kindes

»   Beratung der Pflegefamilien in Krisensituationen

»   Unterstützung der Pflege- und Herkunftsfamilien bei Umgangskontakten mit dem Kind

»   Unterstützung des Pflegekindes bei der Kontaktpflege mit den leiblichen Eltern

»   Biographiearbeit mit dem Pflegekind

»   Beratung der Herkunftsfamilien

»   Mitwirkung an Hilfeplänen

»   bei Bedarf Unterstützung bei der Installation individueller Fördermaßnahmen oder ambulanter Hilfen


Informationen erhalten Sie durch unsere Mitarbeiterin:
Christine Grabowski-Döhne
Diplom-Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin
Telefon: 02373 – 928734
mailto: c.grabowski@skfm-menden.de

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